AGB für Kunden

LINGUA. Internationale Kommunikation
Stand 30.08.2023

§ 1 - Allgemeines
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen LINGUA. Internationale Kommunikation, Kellerberg 21, 22885 Barsbüttel (nachfolgend "LINGUA.") und dem Kunden. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Vertrags-, Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass LINGUA. dies im Einzelfall explizit anerkennt. Diesbezüglich ist Schriftform erforderlich.

§ 2 - Vertragsschluss
(1) LINGUA. erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.
(2) Mit Annahme dieses Angebotes kommt der Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und LINGUA. zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.
(3) Soweit der Vertrag mündlich abgeschlossen wird, hat LINGUA. einen Anspruch auf schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen und Aushändigung einer unterzeichneten Vertragsversion.
(4) LINGUA. kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

§ 3 - Leistungsumfang
(1) LINGUA. fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert LINGUA. eine Arbeitsübersetzung. LINGUA. verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.
(2) LINGUA. ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu LINGUA.
(3) LINGUA. liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.
(4) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurden. Im Falle höherer Gewalt und von Umständen, die LINGUA. nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Abgabefrist entsprechend. Der Kunde ist verpflichtet, LINGUA. im Einzelfall auf die Relevanz der Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist hinzuweisen.
(5) Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei Auftragserteilung, und wird der Text später veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. LINGUA. behält sich in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. Der Kunde hat LINGUA. vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung zukommen zu lassen. Druckt er ohne Freigabe von LINGUA., geht dies voll zu seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.

§ 4 - Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat LINGUA. die für die Auftragserledigung erforderlichen Ausgangstexte, Vorlagen, Dokumente oder sonstigen Materialien spätestens mit Auftragserteilung (Vertragsschluss) an LINGUA. zu übermitteln.
(2) Darüber hinaus hat der Kunde LINGUA. bei der Auftragserteilung alle Informationen, Dokumente und Materialien zur Verfügung zu stellen, welche für die vertragsgemäße Übersetzung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere bestehende Vorübersetzungen, Wortlisten oder individuelle Fachterminologien des Kunden sowie die geplante Verwendung und Zweck der Übersetzung.
(3) Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt oder unterlässt der Kunde die Annahme, dann befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.
(4) Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei LINGUA. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.

§ 5 - Nutzungsrechte
LINGUA. überträgt dem Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte an der Übersetzung für den vereinbarten Vertragszweck. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte, und zwar unter der aufschiebenden Bedingung der vorbehaltlosen vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung an LINGUA.

§ 6 - Vergütung
(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Es handelt sich um Nettobeträge, welchen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Die Vergütung erfolgt üblicherweise nach zeilenbasierter Abrechnung sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit, Fachbereich der Übersetzung oder als Pauschale. Es werden Aufschläge je nach Kürze der Lieferzeiten erhoben. Es gelten vorrangig die vereinbarten Konditionen des Übersetzungsvertrages.
(3) Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Übersetzungsleistungen als Preise pro übersetzte Zeile. Es wird ein Mindestsatz von EUR 50,- netto berechnet, falls der vereinbarte Zeilenpreis multipliziert mit der Zeilenzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.
(4) Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. LINGUA. stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
(5) Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.
(6) Bei umfangreichen Aufträgen mit langen Lieferfristen sind wir berechtigt, zur Deckung der laufenden Kosten eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
(7) Bei Zahlungsverzug ist LINGUA. berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen und Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Darüber hinaus wird für jedes Mahnschreiben eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- erhoben.
(8) Bei Erstbeauftragung ist LINGUA. berechtigt, mit Abschluss des Übersetzungsvertrages und vor Beginn der Übersetzungsleistung eine Vorauszahlung von 50 % des Auftragsvolumens zu fordern. Folgeaufträge werden nach Leistungserbringung auf Rechnung fällig.
(9) Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt, es sei denn, diese Leistungen sind bereits Bestandteil eines Rahmenabkommens zwischen LINGUA. und dem Kunden.
(10) Bei Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist LINGUA. berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare in Rechnung zu stellen.
(11) Ferner ist LINGUA. berechtigt, nach vorheriger Ankündigung, das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 7 - Eigentumsvorbehalt
(1) Die Übersetzung und die damit verbundenen Rechte (z.B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden unter Eigentums- und Rechtsvorbehalt.

§ 8 - Abnahme und Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich an LINGUA. zu melden, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
(2) Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Mängelrüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.
(3) Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.
(4) Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde LINGUA. eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Änderungen der übergebenen Übersetzung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat LINGUA. das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
(5) Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. der Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und zu vertretender Unmöglichkeit sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er LINGUA. eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 9 - Haftung
(1) Aufträge jeder Art werden nach den Richtlinien von ISO 17100 abgewickelt. Wir haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzungen bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes, höchstens jedoch bis € 10.000,00. Für evtl. Folgekosten und -schäden aus fehlerhaften Übersetzungen kann keine Haftung übernommen werden.
(2) LINGUA. haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig und geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern allein der Kunde.
(3) LINGUA. haftet nicht für ungenaue, unklare, unvollständige, fehlerhafte und falsche Informationen oder Begriffe innerhalb der vom Kunden zur Verfügung gestellten Ausgangstexte, Vorlagen, Informationen und Fachterminologien oder in der Formulierung des Auftrags.
(3) Es besteht keine Haftung für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Kunden, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen und Umstände, die LINGUA. nicht zu verantworten hat.
(4) Im Übrigen haftet LINGUA. nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch LINGUA., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden.
(5) LINGUA. haftet auch nicht für Störungen durch höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netz- und Serverfehler, Viren und für nicht von LINGUA. vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen. LINGUA. ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn LINGUA. aus einem wichtigen Grund den Betrieb, insbesondere den Online-Service, an einzelnen Tagen oder für bestimmte Zeit ganz oder teilweise schließen bzw. einschränken muss. LINGUA. haftet nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer, Spammails oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Die EDV-Anlagen (Netzwerk, Workstations, Programme, Dateien usw.) werden regelmäßig auf Viren und schädliche Daten überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder andere Fernübertragungen ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig. Eventuelle Schadensersatzansprüche werden von LINGUA. nicht anerkannt. Die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Kunden. LINGUA. haftet nicht für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten durch die elektronische Übertragung. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und LINGUA. wird aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten kein absoluter Geheimnisschutz gewährt.
(6) LINGUA. haftet nicht für möglicherweise entgangene Gewinne des Kunden bei den oben genannten Fallkonstellationen.

§ 10 - Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. LINGUA. ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.
(2) Der Kunde stellt LINGUA. und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

§ 11 - Geheimhaltung
(1) LINGUA. wird die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. LINGUA. verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
(2) Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, LINGUA. diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes zur Erfüllung des Auftrags bei LINGUA. gespeichert werden.

§ 12 - Werberecht
LINGUA. ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben.

§ 13 - Abwerbungsverbot
Soweit sich LINGUA. zur Leistung der Übersetzung Dritter bedient, darf der Kunde diesen ohne die Genehmigung von LINGUA. vor dem Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages weder direkt noch indirekt anstellen, beschäftigen oder beauftragen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von LINGUA. der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 14 - Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Firmensitz von LINGUA. Internationale Kommunikation. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Reinbek, sofern der Kunde "Unternehmer" im Sinne des § 14 BGB ist. In allen anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages zwischen den Parteien unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages im Übrigen unberührt.